Wohneinrichtung Arnsberg
Entgeltvereinbarung Teilstationär
Entgeltvereinbarung Teilstationär
Für das Haus Lebenshilfe Arnsberg
Der Einrichtungsträger hat mit dem Sozialhilfeträger eine sogenannte Vergütungsvereinbarung getroffen. Das von Ihnen zu zahlende Entgelt richtet sich nach dieser Vergütungsvereinbarung und nach dem Landesrahmenvertrag.
Danach setzt sich das Entgelt aus folgenden Vergütungsbestandteilen zusammen:
- Pauschale für Unterkunft und Verpflegung (Grundpauschale)
- Pauschale für Betreuungsleistungen gemäß den Leistungstypen und ggf. Hilfebedarfsgruppen (Maßnahmenpauschale)
- Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag)
- ggf. aus einer Tagesstrukturpauschale
Für den Zeitraum ab 1. Februar 2017 im Bereich Teilstationär
Die Grundpauschale beträgt: 15,34 Euro täglich
Der Investitionsbetrag beträgt: 4,68 Euro täglich
Die Höhe der Maßnahmenpauschale und der Tagesstrukturpauschale richtet sich nach folgender Tabelle:
Leistungstyp | Hilfegruppe | Tagesstruktur | ||
---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | ||
9 | 68,53 Euro | 80,73 Euro | 105,11 Euro | |
10 | 105,11 Euro | 129,47 Euro | 178,24 Euro | |
12 | 105,11 Euro | 129,47 Euro | 178,24 Euro | |
24 | 31,91 Euro |