Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) dient der Einzelbetreuung von Kinder und Jugendlichen, (in der Regel ab dem 12ten Lebensjahr) die durch Entwicklungsprobleme, Schul- Ausbildungsprobleme, Sucht- Beziehungsprobleme, Trennungs- Scheidungssituationen, Straftaten, mangelnde Sozialkontakte auffällig werden.
Die Erziehungsbeistände werden eingesetzt, um gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen in seinem gewohnten Umfeld Probleme zu überwinden. Sie dienen in der Regel als Ansprechpartner und/oder Vermittler und sind auf eine stützende, korrigierende Begleitung ausgelegt.